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FAQ

Hier haben wir die von Ihnen am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Praxis und die Behandlung zusammengefasst. Bei weiteren Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ja, unsere Praxis ist komplett ebenerdig und so weitläufig, dass auch der Zugang mit dem Rollstuhl kein Problem darstellt.

Die beste Möglichkeit ist die telefonische Vereinbarung. Dann können nämlich schon erste Details geklärt werden. Scheuen Sie sich nicht, den Anrufbeantworter zu nutzen – wir rufen zurück. Ansonsten ist unsere Anmeldung durch Frau Jenike täglich besetzt. Sie wird sich um Ihre Terminplanung kümmern. Von Anfragen per Mail bitten wir abzusehen.

Sollten Sie verhindert sein, geben Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid. Im Optimalfall 24 Stunden im Voraus. So können wir eventuell wartenden Patienten einen Termin anbieten. Scheuen Sie sich auch in diesem Falle nicht, uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Zum Ersttermin bitten wir um die Aushändigung des Rezeptes und eventuell vorliegenden Befunden. Zudem würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie in angemessener Kleidung erscheinen und ein eigenes Handtuch mitbringen.

Wir planen die Termine so, dass unsere Patienten immer von derselben Therapeutin oder demselben Therapeuten behandelt werden. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und die Therapieziele können so gezielter erarbeitet werden.

Alle im Team verfügen über alle aktuellen und notwendigen Fortbildungen sowie einen großen Erfahrungsschatz. Wir scheuen uns auch nicht, bei Kolleginnen und Kollegen Input für die Therapie zu erfragen, um unsere Patienten bestmöglich zu versorgen.

Jede gesetzlich versicherte Person über 18 Jahren muss eine Rezeptzuzahlung leisten. Diese müssen Therapiepraxen im Namen der Krankenkassen einziehen. Die Zuzahlung beträgt immer pauschal 10 € + 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung können Sie Ihrem Terminplan entnehmen. Gesetzlich ist die Zuzahlung ab dem ersten Termin zu entrichten. Diese können Sie in der Praxis bar oder mit Karte bezahlen. Ausgenommen von der Zuzahlung sind befreite Patienten sowie Patienten mit BG-Rezept.

Vor Beginn der ersten Therapie erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung über Ihre Verordnung. So wissen Sie direkt, welcher Betrag Sie bei Therapieende erwartet. Sie erhalten dazu von uns eine Rechnung welche Sie dann, je nach Versicherungssituation, bei Ihrer Kasse einreichen können.

Die Behandlungsdauer ist je nach verordnetem Heilmittel unterschiedlich. Diese Informationen können Sie gerne bei der Terminabsprache erfragen.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Dann kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen persönlich weiter!